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FAQs: Migration  FAQs: Migration

Kapitel 2  Kapitel 2

 

Klaus J. Bade, Jochen Oltmer, Normalfall Migration: Texte zur Einwandererbevölkerung und neue Zuwanderung im vereinigten Deutschland seit 1990, Bundeszentrale für Politische Bildung bpb 2004

Kapitel 3

Einwandererbevölkerung und neue Zuwanderungen im vereinigten Deutschland seit 1990

3.1 Ausländerbevölkerung in der Einwanderungssituation und neue Zuwanderungen

3.2 Flüchtlinge und Asylsuchende

3.3 Aussiedler und Spätaussiedler

3.4 Die „Illegalen“ – Feindbilder und Realität

3.5 Reformgesetzgebung – der Weg zum Zuwanderungsgesetz


In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind rund 31 Millionen Menschen – Deutsche und Ausländer – in der Bundesrepublik Deutschland zugezogen, ca 22 Millionen zogen im gleichen Zeitraum fort. Der Wanderungsgewinn betrug mithin insgesamt rund neun Millionen Menschen. Bei der Wanderungsbewegung von Ausländern ist über den gesamten Zeitraum hinweg, rein rechnerisch, ein jährlicher durchschnittlicher Wanderungsgewinn in Höhe von rund 200000 Menschen anzusetzen. Dabei spielte der Familiennachzug eine wachsende Rolle. Er stellte nach Schätzungen in den 1970er- und 1980er-Jahren mehr als die Hälfte der gesamten ausländischen Zuwanderung. Erst seit 1996 werden Daten zum Familiennachzug durch die Visastatistik des Auswärtigen Amtes erhoben. Die Zahl der jährlich erteilten Visa für ausländische Ehepartner und Kinder ist danach von 55886 im Jahr 1996 auf 75888 im Jahr 2000 angewachsen. Dabei ist auch von einem hohen Anteil von Ausländern auszugehen, die zu Deutschen zuziehen: Im Jahr 2001 z. B. war deren Zahl (33800) größer als die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die zu ausländischen Ehepartnern nachzogen (29300).

Eine vielgestaltige Einwandererbevölkerung mit einem bis in die 1950er-Jahre zurückreichenden Migrationshintergrund umschloss im vereinigten Deutschland schon in den frühen 1990er-Jahren bis zu drei Generationen. Sie bestand aus vielen und zu verschiedenen Zeiten zugewanderten Nationalitäten bzw. ethno-kulturellen Gruppen mit vielfältigen Wanderungsmotiven, zeitbedingt un­terschiedlichen Migrations- und Integrationserfahrungen und dementsprechend unterschiedlichen kollektiven Erinnerungen an diese Erfahrungen als Handelnde und Betroffene. Sie lebten gemeinsam und doch jeder für sich in jenem lebensgeschichtlichen sowie intergenerativen Kultur- und Sozialprozess, der im internationalen Sprachgebrauch mit dem Begriff „Einwanderung“ umschrieben wird – der freilich in Deutschland, das „kein Einwanderungsland“ sein oder werden wollte, lange umstritten blieb und auch politische Berührungsängste auslöste. Lange wurde im amtlichen Sprachgebrauch – z.B. im Bundesinnenministerium – der Begriff „Einwanderung“ im Zusammenhang mit der „Zuwanderung auslän­discher Arbeitnehmer und ihrer Familien“ strikt abgelehnt. Erst seit den späten 1990er-Jahren nahm das politische Misstrauen gegenüber den beiden Leitbegriffen „Zuwanderung“ und „Einwanderung“ allmählich ab. Das zeigt sich z.B. an dem pragmatischen Vorschlag der Unabhängigen Kommission „Zuwanderung“ („Süßmuth-Kommission“), „Zuwanderung“ als die Gesamtheit aller eintreffenden Migrationen und „Einwanderung“ als dauerhafte Niederlassung zu verstehen.

Ende des Jahres 2000 schließlich erfasste die deutsche Statistik ca. 7,3 Millionen in Deutschland lebende Ausländer und Ausländerinnen (da­runter rund 1,8 Millionen aus anderen EU-Staaten), die 8,9 Prozent der Gesamtbevölkerung stellten. 5,8 Millionen von ihnen waren noch im Ausland, 1,5 Millionen schon in Deutschland geboren. Über 40 Prozent der ausländischen Bevölkerung lebten Ende 2000 schon mehr als 15 Jahre in Deutschland, fast zwei Drittel der ausländischen Kinder und Jugendlichen waren in Deutschland geboren.

Zum gleichen Zeitpunkt lebten in Deutschland nach Schätzungen – eingebürgerte Aussiedler werden als Deutsche von der Statistik nicht mehr als separate Gruppe erfasst – etwa 3,2 Millionen deutsche Einwanderer, die als Aussiedler oder Spätaussiedler zugezogen waren. Hinzu kamen rund eine Million im Inland eingebürgerte Personen. Der Anteil der „ein- bzw. zugewanderten Bevölkerung“ (ohne Berücksichtigung der deutschen Flüchtlinge und Vertriebenen der Nachkriegszeit) lag nach Schätzungen der Süßmuth-Kommission damit Ende 2000 bei fast zwölf Prozent der Gesamtbevölkerung.

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3.1 Ausländerbevölkerung in der Einwanderungssituation und neue Zuwanderungen

Die stärksten Gruppen in der Einwandererbevölkerung bildeten in den frühen 1990er-Jahren noch die Pioniermigrantinnen und -migranten aus der früheren „Gastarbeiterbevölkerung“ mit ihren zum Teil schon drei Generationen einschließenden Familien. Diese nach wie vor größte Einwandererbevölkerung, von der ein stets wachsender Anteil nicht mehr zugewandert, sondern schon im Einwanderungsland selber geboren war, umfasste verschiedene Nationalitäten. Die größte Gruppe darunter bildeten die in großer Zahl am spätesten eingetroffenen Zuwanderer türkischer Herkunft. Innerhalb der Nationalitätengruppen wiederum gibt es eine Vielfalt von Kollektividentitäten. Diese beruhen unter anderem auf Konflikten in den Herkunftsländern und unterschiedlichen Einstellungen der Einwanderer dazu und sind zum Teil erst während des Einwanderungsprozesses entstanden oder doch stärker hervorgetreten. Beispiele für solche Konflikte sind die Spannungen zwischen Türken und Kurden aus der Türkei oder zwischen den ethnischen Gruppen aus der untergegangenen jugoslawischen Vielvölkerrepublik.

Räumlich war und blieb die ausländische Wohnbevölkerung in Deutschland sehr unterschiedlich verteilt: In den alten Bundesländern lebten Ende 2000 mehr als zehn Prozent, in den neuen Bundesländern nur etwa zwei Prozent der in Deutschland gemeldeten Ausländer. Ähnlich ungleich war und blieb die Verteilung der Ausländerbevölkerung zwischen ländlichen Räumen mit niedrigen und städtischen Räumen mit hohen Ausländeranteilen. Diese betrugen z.B. Ende 2000 in Frankfurt a.M. knapp 28 Prozent, in Stuttgart knapp 24 Prozent und in München knapp 22 Prozent. Dabei liegen die Ausländeranteile in großstädtischen Vierteln oder auch Straßenzügen mit starker Einwandererbevölkerung – die in Deutschland nach wie vor nicht „Einwandererviertel“‚ sondern „Ausländerviertel“ genannt werden – oft mehr als doppelt so hoch. In den Großstädten der neuen Bundesländer hingegen sind die Werte deutlich niedriger: Leipzig hat einen Anteil von 5,5 Prozent ausländischer Bevölkerung, Halle 3,1 Prozent und Dresden 2,8 Prozent.

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Der auf deutscher Seite oft undifferenziert verwendete Begriff „Ausländer“ meinte in der Regel vorwiegend den aus den Arbeitswanderungen der Anwerbeperiode 1955 bis 1973 und dem anschließend verstärkten Familiennachzug hervorgegangenen Teil der Einwandererbevölkerung. Dabei sagte die Staatsangehörigkeit (Deutsche/Ausländer) wenig aus über die im Einwanderungsprozess längst entstandenen neuen Heimatbezüge oder auch transnationalen Identitäten der Inländer mit ausländischem Pass – gerade weil die hohen Ausländerzahlen bei sozial und kulturell fortschreitendem Einwanderungsprozess ganz wesentlich ein auf deutscher Seite hausgemachtes Problem waren. Zunehmend dysfunktionaler wurde auch die nur auf deutsche Staatsangehörige bezogene Rede von der „Aufnahmegesellschaft“. Zu ihr zählten mittlerweile auch viele ausländische Einhei­mische, die ihren familiären Lebensmittelpunkt längst in Deutschland gefunden hatten, obwohl sie nach wie vor Ausländer waren: nicht nur, aber auch wegen dieser prekären Differenzen zwischen dem faktischen Sozial- und Kulturprozess der Einwanderung und dessen verzögerter Akzeptanz in Staatsangehörigkeitsrecht, Migrations- und Integrationspolitik.

Allgemein war, von Spitzengruppen abgesehen und mit deutlichen Unterschieden zwischen den einzelnen Nationalitätengruppen, seit den 1970er- und besonders seit den 1980er-Jahren ein verhaltener beruflich-sozialer Aufstieg aus dem Milieu der an- und ungelernten „Gastarbeiterberufe“ auf die Ebene von Facharbeiterberufen zu verzeichnen. Auch bei den für den sozialen Aufstieg unabdingbaren schulischen Qualifikationen zeichnete sich, bei nach wie vor weitem Abstand, ein zögerndes Aufschließen gegenüber der deutschen Bevölkerung ab. Seit den frühen 1990er-Jahren hingegen scheint, von Spitzengruppen immer abgesehen, der dramatische Abstand im schulischen und beruflichen Qualifikationsniveau zwischen ausländischen und deutschen Jugendlichen nicht mehr abzunehmen: 1999 war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes der Anteil der ausländischen Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schule ohne einen Abschluss verließen, doppelt so hoch wie der der Deutschen. Unter den 81100 ausländischen Schulabgängern 1999 erreichte ein Fünftel der jungen Leute keinen Hauptschulabschluss. 41 Prozent hatten einen Hauptschul- und 29 Prozent einen Realschul­abschluss. Zehn Prozent erlangten die allgemeine Hochschulreife. Unter den deutschen Schülerinnen und Schülern schlossen demgegen­über 25 Prozent das Gymnasium mit dem Abitur ab, 41 Prozent erreichten einen Realschul- und 25 Prozent einen Hauptschulabschluss. Acht Prozent verließen die Schule ohne einen Abschluss.

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Neben den Bestandsaufnahmen über ein angebliches kulturelles Auseinanderdriften oder gar absehbares Zerbrechen der Einwanderungsgesellschaft in der Bundesrepublik gibt es indes auch differenziertere und durchaus weniger aufregende Einschätzungen. Sie weisen darauf hin, dass es im Licht der Statistik nicht eine rückläufige, sondern eher eine verlangsamte soziale Aufstiegsmobilität gibt, die in dieser Hinsicht den – beklagenswerten und in keiner Weise zu beschönigenden – Abstand zwischen deutschen und ausländischen Jugendlichen steigert.

Dazu tragen allerdings meist unbeachtete Fakten bei: Gerade bei Gruppen mit Spitzenwerten in schulischer Qualifikation und sozialer Aufstiegsmobilität war mitunter eine stärkere Tendenz zur Einbürgerung, zum Teil aber auch zur Rückwanderung (z.B. bei Griechen) zu beobachten. Damit erlosch die ausgleichende Wirkung solcher Gruppen in der Ausländerstatistik, zumal es eine Einwandererstatistik in Deutschland nach wie vor nicht gibt.

Der verlangsamte Aufstiegsprozess der ausländischen Bevölkerung und der wieder wachsende Abstand in schulischer sowie beruflicher Qualifikation hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Dies zeigt sich in der extrem hohen Arbeitslosenquote bei ausländischen Arbeitskräften: Sie betrug im Jahr 2000 bei ihnen durchschnittlich 16,4 Prozent und lag damit rund doppelt so hoch wie die durchschnittliche Arbeitslosenquote in Westdeutschland, wo 96 Prozent der in Deutschland legal anwesenden Ausländer leben.

Der Grund für den starken und neuerdings nahezu stagnierenden beruflich-sozialen Abstand zwischen ausländischer und deutscher Bevölkerung ist aber nicht allein das vergleichsweise niedrige beruflich-soziale Einstiegsniveau der ehemaligen „Gastarbeiterbevölkerung“, die zu weiten Teilen aus an- und ungelernten Arbeitskräften bestand und ihre sozialen Startchancen gewissermaßen der nächsten Generation vererbte: Der Abstand ist auch Folge einer Nicht-Einwanderungspolitik, der integrationspolitische Komponenten fehlen und die im Zeichen anhaltender struktureller Massenerwerbslosigkeit zwar pragmatisch, aber zugleich auch mehr oder minder konzeptionslos vor sich hin wurstelt („mudd­ling through“):

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Durch strukturelle sowie konjunkturelle Veränderungen, betriebswirtschaftliche Modernisierungen, dazu durch den Untergang ganzer Branchen (z.B. der Textilindustrie) fielen seit den späten 1970er- und frühen 1980er-Jahren, zum Teil noch früher, vermehrt Arbeitsplätze für An- und Ungelernte („Gastarbeiterberufe“) weg. Gleichzeitig wurden aus Arbeitswanderungen mehr und mehr Einwanderungen mit abnehmender Rückkehrperspektive.

Auf all dies reagierte die deutsche Politik nicht mit gezielten und nachdrücklich formulierten Umschulungs- bzw. Qualifikationsprogrammen oder den dringend erforderlichen, insbesondere sprachlichen Integrationshilfen zumindest für die schon heranwachsende zweite Einwanderer­generation. Sie antwortete vielmehr mit Konzepten zur „sozialen Integration auf Zeit“ und mit den erwähnten, faktisch fast folgenlosen, aber mental folgenschweren Rückkehr-Motivations-Programmen.

Hinzu kam eine Entfremdung im Zuge der neuen Ost-West-Wanderungen nach der Öffnung des Eisernen Vorhangs und im Vereinigungsprozess, die quer zu dem trotz aller Hemmnisse faktisch voranschreitenden Integrationsprozess lag: Viele einheimische Ausländer und insbesondere Einwanderer türkischer Herkunft schienen, im Vergleich zu den in großer Zahl aus Ost-, Ostmittel- europa sowie der GUS zuwandernden Aussiedlern bzw. Spätaussiedlern und den Übersiedlern aus den neuen Bundesländern, in der Akzeptanz der Deutschen plötzlich ins dritte Glied abzurutschen. Dabei wirkte die wenig durchdachte regierungsamtliche Sympathiewerbung unter der verletzenden Spaltformel „Aussiedler sind keine Ausländer“ ebenso ausgrenzend wie der signifikante Vorzug der deutschen Einwanderer aus dem Osten im Vergleich zu den zum Teil schon seit Jahrzehnten im Lande lebenden ausländischen Einwanderern. Es gab Zeichen für Störungen im Integrationsprozess, die nicht etwa nur von deutscher Seite, sondern auch von den Einwanderern bzw. deren erneut verstärkten Heimatorientierungen ausgingen: beispielsweise der auf deutscher Seite seit Mitte der 1990er-Jahre diskutierte zunehmende Rückzug von Einwanderern in ihre ethnischen Enklaven und die Klagen von Schulen darüber, dass die Kenntnis des Deutschen in der dritten im Vergleich zur zweiten Einwanderergeneration wider Erwarten nicht zugenommen, sondern sogar abgenommen habe. Solche in den Medien skandalisierten Beobachtungen und Beschreibungen wie­derum weckten verstärkt Skepsis und Abgrenzung in Teilen der deutschen Bevölkerung. Der Rückzug in ethnische Herkunfts-, Schutz- und Selbsthilfegemeinschaften wurde vielfach als aggressive und integrationsfeindliche Abkapselung gefährlicher „Parallelgesellschaften“ missverstanden, oder es wurden einzelne, tatsächlich in diese Richtung weisende Entwicklungstendenzen verallge­meinert.

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Neben der aus den frühen Arbeitswanderungen und deren Familiennachzug hervorgegangenen Einwandererbevölkerung stieg in den 1990er-Jahren die Zahl der Aussiedler bzw. Spätaussiedler (seit 1993) stark an, die in der Regel im Familienverband zuwanderten. Sie stammten zunächst insbesondere aus Polen und Rumänien, dann ganz vorwiegend aus der Sowjetunion. Auch diese – Antragsteller deutscher Herkunft und ausländische Familienmitglieder umfassende – Einwanderergruppe wirkte nur für die Aufnahmegesellschaft mehr oder minder sozial geschlossen. Sie war aber in sich vielfältig gebrochen nach religiös-konfessionellen Identitäten, regionalen Herkunfts­gemeinschaften, besonderen familiengeschichtli­chen Erfahrungen und nicht zuletzt wegen des stets wachsenden Anteils an mitreisenden Familienangehörigen nicht-deutscher Herkunft (siehe hierzu auch S. 117 f.). Daneben wanderten zahlreiche kleinere, in sich nicht minder vielgestaltige Gruppen zu, z.B. Asylberechtigte, Asylsuchende im Verfahren und Flüchtlinge, deren Antrag nach dem deutschen Asylrecht zwar abgelehnt wurde, die aber aus übergeordneten und anderen Gründen nicht abgeschoben, sondern mit einer befristeten und umständehalber verlängerbaren Sondergenehmigung auf Zeit „geduldet“ wurden. Hierher gehörten zudem z.B. die „Boat people“ genannten Flüchtlinge aus der Zeit des Vietnamkrieges, die Ende der 1970er-Jahre als „Kontingentflüchtlinge“ aufgenommen worden waren. Analog zu diesem Status wurde Anfang der 1990er-Jahre wiederum ein besonderes Aufnahmereglement für Juden aus der GUS geschaffen.

Bei den Wirtschafts- bzw. Erwerbswanderungen reichte das Feld von den nach dem Anwerbestopp von 1973 mithilfe der „Anwerbestopp-Ausnahmeverordnung“ (ASAV) zugelassenen Zuwanderern bis hin zu den mit befristeten Arbeitsverträgen zugelassenen „Werkvertragsarbeitnehmern“ aus ostmitteleuropäischen Staaten und den jährlich fluktuierenden „Saisonarbeitnehmern“. Diese arbeiten kurzfristig, oft unter Akkordbedingungen, insbesondere in der landwirtschaftlichen Erntesaison, vom Spargelstechen bis zur Weinlese. Im Jahr 2000 wurden insgesamt 342000 Arbeitsgenehmigungen nach der ASAV erteilt, zumeist für Saisonkräfte in der Landwirtschaft, die für maximal 90 Tage einreisen dürfen.

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3.1 Ausländerbevölkerung in der Einwanderungssituation und neue Zuwanderungen

3.2 Flüchtlinge und Asylsuchende

3.3 Aussiedler und Spätaussiedler

3.4 Die „Illegalen“ – Feindbilder und Realität

3.5 Reformgesetzgebung – der Weg zum Zuwanderungsgesetz

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